Bewegung gibt uns Freiheit!

Für jede Patientin und jeden Patienten entwickle ich ein individuelles Therapiekonzept.

Therapie

Die physiotherapeutische Verordnung

Um eine physiotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie vor Beginn einen ärztlichen Verordnungsschein. Verordnungen erfolgen durch den Haus-oder Facharzt.

Um einen Teil der Therapiekosten von der Krankenkasse rückerstattet zu bekommen, müssen Sie zusätzlich eine chefärztliche Bewilligung einholen.

In Bereich der Gesunderhaltung und Prophylaxe benötigen sie keine Verordnung und können mich direkt aufsuchen.Jedoch entfällt dabei die Rückvergütung durch die Krankenkasse.

Hausbesuche

 

Sollten Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes oder Ihres Alters nicht in der Lage sein, in die Praxis zu kommen,übernehme ich gerne Hausbesuche in Donnerskirchen.

 

Bitte nehmen Sie bequeme Kleidung und ein Handtuch mit.